Umstellung Taxpunktwert Physiotherapie KVG Kanton Aargau
Informationen zur provisorischen Umstellung des Taxpunktwerts für die Physiotherapie im Kanton Aargau im KVG
Per 21.1.2026 wurde von PhysioSwiss informiert, dass per 1.1.2026 ein neuer provisorischer Taxpunktwert von 1.08 an Stelle von 1.05 für die Physiotherapeutischen Leistungen im KVG im Kanton Aargau gilt. Die Umstellung wurde seitens ePhysio sofort vorgenommen und innerhalb eines Tages ausgerollt.
Nach etlichen negativen Feedbacks über Rückweisungen haben wir uns entschieden, die Wahl des Taxpunktwerts konfigurierbar zu machen. Grundsätzlich kann gemäss Schreiben von PhysioSwiss weiterhin mit dem TPW 1.05 fakturiert werden und die Differenz später separat bei den Kassen in Rechnung gestellt werden, sollte der Taxpunktwert definitiv akzeptiert werden (wie das gehen soll, darüber wurde nicht informiert).
Um wieder mit dem alten TPW von 1.05 abrechnen zu können, kann auf der Adresse unter "Profil" der alte Taxpunktwert von 1.05 hinterlegt werden:

Da die bestehenden, offenen Rechnungen nicht automatisch aktualisiert werden, senden Sie am besten kurz eine Nachricht an den ePhysio-Support mit der Bitte, den TPW überall umzustellen.